Energieeffizientes Bauen ist vor allem in Südtirol zu einem wichtigen Thema geworden. Durch gezielte Maßnahmen lassen sich Kosten und Ressourcen sparen. So können auch Sie Ihren Beitrag zur Entlastung der Umwelt leisten. Zudem werden durch Förderungen und Steuerersparnissen weitere Anreize zum energieeffizienten Bauen geschaffen. Gerne berate ich Sie ausführlich zu dieser Thematik und gemeinsam finden wir für Sie die beste Lösung.
Möchten Sie Ihre Wohnung, Ihr Haus, oder Ihre Räumlichkeiten verkaufen, oder vermieten? Dann benötigen Sie einen sogenannten Energieausweis bzw. Energiezertifikat. Dieses Zertifikat ist ein Dokument, welches die Gesamtenergieeffizienz der Immobilie beschreibt und vergleichbar ist mit dem Etikett auf Elektrogeräten: Energie sparen heißt Geld sparen und senkt auch die umweltschädlichen Emissionen.
Bei Verkauf oder Vermietung von einzelnen Wohnungen in Gebäuden kann ein sog. APE (attestato di prestazione energetica), also eine vereinfachte Form des Energiezertifikates ausgestellt werden.
Gerne gebe ich Ihnen weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema.
Das „Conto Termico“ ist eine nationale Fördermaßnahme des Staates welche für Privatpersonen und Kondominien bis zu 40% der Kosten für den Einbau von Wärmepumpen, Solaranlagen und Biomasseanlagen zurückerstattet. Je nach Art der Baumaßnahmen kann diese Art von Förderung interessanter sein, als die Steuervergünstigung von 65%. Hier gilt es jede Situation einzeln genauestens zu betrachten. Gerne kann ich Ihnen nähere Auskunft darüber geben, ob das Conto Termico für Ihr Vorhaben lohnend ist.
Steuervergünstigungen werden zurzeit im Ausmaß von 65% bei energetischen Baumaßnahmen oder im Ausmaß von 50% für Instandhaltungs-, Sanierungs-, Umbau-, und Wiedergewinnungs- arbeiten von Wohnungen oder Gebäuden gewährt. Der Steuerbonus kann in 10 Jahren von der Steuerschuld abgezogen werden. Damit Sie Ihren Steuerbonus nicht verlieren, ist es wichtig, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten, Auflagen und Termine genau einhalten. Fehler können im Nachhinein nämlich nicht mehr korrigiert werden. Bei Steuervergünstigungen welche die energetischen Baumaßnahmen betreffen (65%) ist eine ENEA Meldung im Vorfeld erforderlich. Diese Meldung übernehme ich gerne für Sie und berate Sie darüber hinaus ausführlich über Ihre Möglichkeiten zur Steuervergünstigung.